Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-81-2026

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der Jagdbehörde.

  • A)Bei der Jagdbehörde
  • B)Bei der Gemeindeverwaltung
  • C)Bei der Jagdgenossenschaft
  • D)Bei der Hegegemeinschaft
  • E)Eine Anzeige ist nicht erforderlich

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