Kurze Antwort
Ja, das Stück muss wegen der bläulichen Verfärbungen vor der Verwertung der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Blau-/Grünverfärbungen an Bauch- oder Brustfell deuten auf Fäulnis bzw. Verhitzung hin – ein bedenkliches Merkmal. Bei solchen Auffälligkeiten ist eine amtliche Fleischuntersuchung zwingend, auch bei Eigenverwertung.
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