Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-571-2026

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur amtlichen Fleischuntersuchung bringen?

Kurze Antwort

Ja, das Stück muss wegen der bläulichen Verfärbungen vor der Verwertung der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Blau-/Grünverfärbungen an Bauch- oder Brustfell deuten auf Fäulnis bzw. Verhitzung hin – ein bedenkliches Merkmal. Bei solchen Auffälligkeiten ist eine amtliche Fleischuntersuchung zwingend, auch bei Eigenverwertung.

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