Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-424-2026

Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung „F im Fünfeck“) im Gürtelholster einen Waffenschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur, wenn ich noch nicht volljährig bin.

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