Kurze Antwort
Richtig sind: <p>dem Jagdpächter muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist.</p> und <p>sofern durch Mitjäger ein brauchbarer geprüfter Jagdhund bei der Jagdausübung zur Verfügung steht, braucht der Jagdpächter nicht zwingend einen eigenen zu halten.</p>.
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