Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-76-2026

Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.

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