Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-81-2026

Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.

  • A)Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.
  • B)Grundsätzlich ja.
  • C)Nur bei sogenanntem „Altbesitz“.

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