Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-527-2026

Betreffen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nur Tiere, die sich in menschlicher Obhut befinden (Haustiere), oder auch wildlebende Tiere, also auch dem Jagdrecht unterliegende Tierarten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie betreffen sowohl Haustiere wie auch wildlebende Tiere.

  • A)Sie betreffen sowohl Haustiere wie auch wildlebende Tiere
  • B)Sie betreffen nur Haustiere

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