Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-44-2026

Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.

  • A)Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.
  • B)Nur an den Nachbarschützen.
  • C)Nein, auf keinen Fall.

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