Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-135-2026

Darf bei einer Gesellschaftsjagd entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße abgestellt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.

  • A)Ja, wenn nur mit Schrot geschossen wird
  • B)Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist
  • C)Nein

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten