Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-255-2026

Darf der Jagdausübungsberechtigte einen wildernden Hund töten?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nur im Wiederholungsfall nach vorheriger Anzeige des Hundes bei der Jagdbehörde.

  • A)ja
  • B)nein, in keinem Fall
  • C)ja, aber nur im Wiederholungsfall nach vorheriger Anzeige des Hundes bei der Jagdbehörde

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