Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-105-2026

Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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