Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-73-2026

Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.

  • A)Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.
  • B)Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
  • C)Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.

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