Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-471-2026

Darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe (.38 S&W Special) schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.
  • B)<p>Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.</p>
  • C)Nein.

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