Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-473-2026

Darf ein 17-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen Pistole (.40 S&W) schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Nur unter Aufsicht eines Behördenvertreters.
  • C)Mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung.

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