Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-108-2026

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
  • C)Nein
  • D)Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt

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