Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-148-2026

Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtlvorsatzgerät mit elektronischer Bildverstärkung auf seiner Waffe benutzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)<p>ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes</p>
  • C)nein

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