Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-245-2026

Darf ein tollwutverdächtiger Fuchs gestreift werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: der Fuchs ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen und tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift werden.

  • A)unter strengen Auflagen darf der Fuchs gestreift und der Balg genutzt werden
  • B)der Fuchs darf gestreift werden, da die Viren im Körper stecken
  • C)der Fuchs ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen
  • D)tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift werden

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