Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-485-2026

Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.

  • A)Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.
  • B)Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
  • C)Ohne jede Einschränkung.

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