Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-475-2026

Darf eine verantwortliche Aufsichtsperson am Schützenstand dem Schützen im Rahmen der Ausbildung eine geladene Waffe übergeben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.

  • A)Ja, da er umfangreiche Fachkenntnisse besitzt.
  • B)Nein, geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.
  • C)Ja, wenn er Anfänger unterweist.

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