Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-483-2026

Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.

  • A)Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.
  • B)Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.
  • C)Nein, unter keinen Umständen.

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