Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-53-2026

Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: in keinem Fall.

  • A)nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
  • B)nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
  • C)in keinem Fall

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