Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-189-2026

Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
  • C)Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.

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