Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-63-2026

Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte. und Ja, mit Erwerbsberechtigung.

  • A)Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.
  • B)Ja, mit Erwerbsberechtigung.
  • C)Nein.

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