Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-9-2026

Der Begriff „Erlegen“ umfasst?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind.

  • A)alle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind
  • B)nur das Abgeben des Fangschusses oder das Abnicken des Wildes
  • C)alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, dem Wilde nachzustellen

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