Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-4-2026

Der Begriff „Wild“ umfasst?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.

  • A)alle wildlebenden Tiere
  • B)alle wildlebenden Tiere, mit Ausnahme der Tiere, die in Gehegen und Parks gehalten werden
  • C)alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen

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