Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-47-2026

Der Eigentümer eines Bauernhofes bittet den Revierinhaber, die in seiner an das Wohnhaus angrenzenden Scheune hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber möchte hierzu im Januar eine Kastenfalle aufstellen. Benötigt er dafür eine Gestattung der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, da die Jagd auf alles Wild in befriedeten Bezirken ruht
  • B)Nein
  • C)Ja, die Jagdbehörde muss ihm hierzu eine Fangjagdbescheinigung ausstellen

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