Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-51-2026

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet im Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein

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