Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-317-2026

Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd ...

Kurze Antwort

Richtig ist: ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • B)liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
  • C)liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.

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