Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-113-2026

Der Jagdschein ist Personen zu versagen,

Kurze Antwort

Richtig ist: die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.

  • A)die noch nicht sechzehn Jahre alt sind
  • B)die noch nicht achtzehn Jahre alt sind
  • C)die noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind

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