Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-440-2026

Der Transport einer Kleinkaliber- Sportpistole ist erlaubt, wenn sie...

Kurze Antwort

Richtig ist: im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.

  • A)im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird.
  • B)versteckt am Körper getragen wird.
  • C)im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.

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