Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-57-2026

Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>nein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen</p>.

  • A)nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
  • B)<p>nein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen</p>
  • C)es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern

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