Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-549-2026

Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelrichtlinie)

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.</p>.

  • A)beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.
  • B)<p>regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.</p>
  • C)<p>regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.</p>

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