Kurze Antwort
Nein, aus Schusswaffen mit dem Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ dürfen keine Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden.
Die Zeichen „SP“ beziehungsweise „PN“ weisen auf einen Schwarzpulverbeschuss hin. Die Waffe ist daher ausschließlich für die dafür zugelassenen Schwarzpulverladungen bestimmt.
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