Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-132-2026

Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose- Treibladungen verschossen werden?

Kurze Antwort

Nein, aus Schusswaffen mit dem Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ dürfen keine Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Erklärung

Die Zeichen „SP“ beziehungsweise „PN“ weisen auf einen Schwarzpulverbeschuss hin. Die Waffe ist daher ausschließlich für die dafür zugelassenen Schwarzpulverladungen bestimmt.

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