Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-8-2026

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
  • C)nein

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