Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-115-2026

Dürfen Sie einen Rothirsch, der sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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