Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-104-2026

Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.

  • A)Ja, immer.
  • B)Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
  • C)Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.

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