Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-45-2026

Dürfen Sie mit einem Druckluftgewehr (E0 max. 7,5 J) in Ihrem Keller schießen, wenn sichergestellt ist, dass hierbei niemand gefährdet wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das ist waffenrechtlich erlaubt.

  • A)Das ist waffenrechtlich erlaubt.
  • B)Nein, das ist verboten.
  • C)<p>Nein, ich darf nur mit sogenannten Spielgeräten (Energie 0,08 J) außerhalb von Schießständen schießen</p>

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