Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-510-2026

Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.

  • A)Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.
  • B)Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
  • C)Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.

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