Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-85-2026

Ein Jäger löst am 22.07.2005 erstmals einen Jahresjagdschein. Wann erwarb er frühestens die Jagdpachtfähigkeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>am 23. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besitzt und bis dahin durchgängig besessen hat</p>.

  • A)am 1. April 2008
  • B)<p>am 23. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besitzt und bis dahin durchgängig besessen hat</p>
  • C)am 21. Juli 2009

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