Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-554-2026

Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn erlegt und es präparieren lassen. Er darf dieses Rebhuhnpräparat

Kurze Antwort

Richtig ist: zum Verkauf anbieten.

  • A)zum Verkauf anbieten
  • B)nicht zum Verkauf anbieten
  • C)nur zu Zwecken der Forschung und Lehre abgeben

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Schleswig-Holstein – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn… | Jägerprüfung Schleswig-Holstein – GrünesAbi | GrünesAbi