Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-253-2026

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Kurze Antwort

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht.

  • A)kraft Gesetzes als eigenes Recht
  • B)mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde
  • C)überhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher

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