Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-323-2026

Ein Jagdpächter will zusammen mit dem Grundstückseigentümer eine Streuobstwiese pflanzen. Muss dabei ein bestimmter Mindestabstand vom Nachbargrundstück eingehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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