Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-218-2026

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde.

  • A)Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • B)Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
  • C)Für den Veräußerer ist nichts veranlasst

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