Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-77-2026

Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?

Kurze Antwort

Nein, die Waldohreule ist besonders geschützt und darf nicht für private Zwecke präpariert werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Greifvögel und Eulen unterliegen dem besonderen Artenschutz; Aneignung und Verarbeitung (inkl. Präparation) sind verboten. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung, die hier nicht vorliegt.

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