Kurze Antwort
Nein, die Waldohreule ist besonders geschützt und darf nicht für private Zwecke präpariert werden.
Greifvögel und Eulen unterliegen dem besonderen Artenschutz; Aneignung und Verarbeitung (inkl. Präparation) sind verboten. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung, die hier nicht vorliegt.
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