Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-301-2026

Ein Spaziergänger eignet sich einen verendeten Habicht an, um ihn präparieren zu lassen. Der Spaziergänger hat

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdwilderei begangen.

  • A)gegen die Bestimmungen der Bundeswildschutzverordnung verstoßen
  • B)gegen die Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung verstoßen
  • C)Jagdwilderei begangen

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