Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-297-2026

Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund außerhalb seines Einwirkungskreises frei laufen lässt</p> und Eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit.

  • A)<p>Der Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat</p>
  • B)<p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund außerhalb seines Einwirkungskreises frei laufen lässt</p>
  • C)<p>Das freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig</p>
  • D)Eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit

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