Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-376-2026

Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn

Kurze Antwort

Richtig sind: ... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird. und <p>… sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.</p>.

  • A)... sie entladen im verschlossenen Futteral mitgeführt wird.
  • B)... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.
  • C)<p>… sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.</p>

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