Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-512-2026

Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn...

Kurze Antwort

Richtig ist: der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.

  • A)der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.
  • B)ein Balkenkorn eingesetzt wird.
  • C)die Magazinkapazität erhöht wird.

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