Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-511-2026

Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...

Kurze Antwort

Richtig ist: den Gewehrlauf kürzen.

  • A)den Gewehrlauf kürzen.
  • B)eine Schaftkappe montieren.
  • C)die Griffschalen austauschen.

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