Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-280-2026

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

Kurze Antwort

Nein, der Jagdpächter ist für diesen Wildschaden nicht ersatzpflichtig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Wildschäden in umfriedeten Hausgärten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ersatzpflichtig. Das gilt auch dann, wenn der Jagdpächter im Jagdpachtvertrag grundsätzlich den vollständigen Wildschadensersatz übernommen hat.

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