Kurze Antwort
Nein, der Jagdpächter ist für diesen Wildschaden nicht ersatzpflichtig.
Wildschäden in umfriedeten Hausgärten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ersatzpflichtig. Das gilt auch dann, wenn der Jagdpächter im Jagdpachtvertrag grundsätzlich den vollständigen Wildschadensersatz übernommen hat.
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